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Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt für:

  • Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr € 40,--
  • Kinder, Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,--
  • in Ausbildung befindliche Personen, Studenten, Grundwehrdienst- und Ersatz- dienstleistende ab dem vollendeten 18., höchstens jedoch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr auf Antrag € 20,--
  • Familien € 60,-- .

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt.

In außerordentlichen, begründeten Härtefällen kann vom Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages die Erhebung von Sonderbeiträgen beschlossen werden.

Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.

Beginnt die Mitgliedschaft während des laufenden Geschäftsjahres, so ist pro Kalendermonat einschließlich des Eintrittsmonats jeweils ein Zwölftel des fälligen Jahresbeitrages zu entrichten.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen, Anschriftwechsel ist sofort mitzuteilen.

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) einbegriffen.

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Einzugsverfahren.
Beitragskonto des Vereins ist bei der
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN: DE 9663 2500 3000 0113 9341
BIC: SOLADES1HDH
BLZ: 632 500 30
Kontonummer: 1139341.


Schachklub Sontheim/Brenz e.V.
"Graues Schulhaus"
Neustraße 62
89567 Sontheim/Brenz

Trainingszeiten:
  • Dienstag:
    ab 20.00 Uhr
  • Freitag:
    Jugend 18.00 - 20.00 Uhr
    Erwachsene ab 20.00 Uhr
Interessierte Schachspieler, Zuschauer oder Jugendliche / Kinder, gerne auch ohne Regelkenntnisse, sind uns jederzeit herzlich willkommen. Einfach vorbeikommen; eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.


[email protected]
 https://schach-sontheim.de
07325/36 82
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Roland Mayer
Vorsitzender

07325-91 93 15
0173-68 30 482
[email protected]


Marc Lang
Jugendreferent & Kursleiter

08221-32 95 7
0151-511 056 05
[email protected]
Marc auf Facebook


  • 1. Fahr- und Startgelder (FuSg) werden nur an aktive Vereinsmitglieder erstattet. Aktive Vereinsmitglieder im Sinne dieser Richtlinie sind Mitglieder, die mit Sontheimer Spielerpass für den Schachklub Sontheim/Brenz e. V. antreten.
  • 1.1. FuSg anlässlich offizieller Turniere (Kreismeisterschaften ff.) und Veranstaltungen werden voll erstattet (€ 0,15 je Autokilometer nach DB AG Entfernungskilometern). Im Falle der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel dürfen keine Mehrkosten geltend gemacht werden.
  • 1.2. Ausgangsort ist Sontheim an der Brenz.
  • 1.3. Sollten die tatsächlich zurückgelegten Kilometer zum Turnier / zur Veranstaltung geringer sein, werden die reduzierten Kilometer ersetzt.
  • 1.4. FuSg müssen innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Turniers / der Veranstaltung unter Vorlage der Belege beim Kassierer / Jugendleiter per eMail geltend gemacht werden. Die Einladung/Ausschreibung und die Abschlusstabellen sind in den gängigen Dateiformaten beizufügen. Ansonsten nehmen der Kassierer / Jugendleiter keine Erstattung von FuSg vor.
  • 1.5. FuSg werden auf die dem Schachklub Sontheim/Brenz e.V. genannte Bankverbindung des Antragstellers auf Fahr- und Startgelderstattung überwiesen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Barauszahlung.


  • 2. Bei allen weiteren Turnieren gilt einschränkend:
  • 2.1. Startgeld bis zu € 25,-- pro Person und Turnier bis zu einer Geschäftsjahreshöchstgrenze von € 100,-- pro aktivem Vereinsmitglied.
  • 2.2. Fahrkosten bis zu € 50,-- pro benötigtem Auto (eine Hin- und Rückfahrt) bis zu einer Geschäftsjahreshöchstgrenze von € 100,-- pro aktivem Vereinsmitglied.
  • 2.3. Sämtliche Fahrpreisoptimierungen, z.B. Bildung von optimalen Fahrgemeinschaften, sind auszunutzen. Wenn möglich, sind Startgeldrabatte durch Voranmeldungen zu erzielen.
  • 2.4. Der Vorstand kann, wenn dies im Vereinsinteresse z.B. aufgrund von Jugendbetreuung o. ä. liegt, auch Ausnahmen von Punkt 1. genehmigen. Ebenso kann er auf Antrag für 2.1 bis 2.2 sowie im Falle von notwendigen Übernachtungen auch andere Erstattungssätze genehmigen.


  • 3. In den Fällen von 1. bis 2.4 soll der Kassierer / Jugendleiter, wenn die Vereinskasse / Jugendkasse dies gebietet, von Erstattungen jeglicher Art absehen. Wenn 3. wirksam wurde, erfolgt auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Erstattung für diesen Fall.

Geschäftsordnung des Schachklub Sontheim/Brenz e.V.

Diese Geschäftsordnung dient zur Ergänzung der Satzung des Schachklub Sontheim/Brenz e.V. Sie wurde am 11. April 1986 durch die Mitglieder-versammlung beschlossen.

Änderungen wurden seither wie folgt beschlossen:

  1. Am 10.02.2006 mit Wirkung zum 1.1.2007:

Familienbeitrag in Höhe von € 50,--.

  1. Am 7.2.2009 mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2009:

Beitragserhöhungen auf € 40,--, € 20,--, € 20,-- und € 60,--.

  1. Am 23.02.2013 mit Wirkung zum 24.02.2013

Änderung des Artikels 17. Ehrenordnung a)

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

  1. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter vertreten den Verein nach innen und außen. Sie sind verpflichtet die Interessen des Vereins gewissenhaft wahrzunehmen. Sie tätigen rechtsverbindliche Geschäfte und repräsentieren den Verein.
  2. Der Kassierer vertritt im Verhinderungsfall den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Er hat die Einnahmen und Ausgaben des Vereins in einem Kassenbuch übersichtlich aufzuzeichnen. Er hat dem erweiterten Vorstand jederzeit unter Vorlage des Kassenbuches und des Geldbestandes Auskunft über die Lage der Vereinsfinanzen zu erteilen. Die Geldbestände sind banküblich anzulegen. Er ist Passbeauftragter des Vereins und regelt alle damit zusammenhängenden Fragen im Einklang mit dem Vorstand.
  3. Der Schriftführer übernimmt die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne eines Pressewartes. Er hat den sich aus dem Vereinsbetrieb ergebenden Schriftverkehr mit den einzelnen Mitgliedern, anderen Schachvereinen und Dachorganisationen zu führen. Der Schriftführer führt die Vereins-Chronik. Jedes Mitglied hat das Recht, auf Verlangen die Vereins-Chronik einsehen zu dürfen.
  4. Der Jugendleiter betreut und fördert die Jugend des Vereins. Er regelt alle mit der Abhaltung von Jugendspielen, -lehrgängen, -turnieren und -veranstaltungen zusammenhängenden Fragen.
  5. Der Spielleiter regelt als Turnierleiter alle mit der Abhaltung von Turnieren zusammenhängenden Fragen. Insbesondere die Aufstellung von Turnier- und Spielregeln, sowie der Turniertabellen nebst Eintragung der Ergebnisse in die offiziellen Vereinstabellen sind seine Aufgabe. Der Spielleiter ist verantwortlich für die Regelkunde des Vereins.
  6. Der Sachverwalter führt Buch über das ihm anvertraute Inventar, für dessen Instandhaltung er zu sorgen hat. Er hat dem erweiterten Vorstand jederzeit unter Vorlage einer Inventarliste Auskunft über die Lage und den Zustand des Vereinsinventars zu erteilen.
  7. Die drei Beisitzer und die zwei Jugendvertreter unterstützen im Vereinsausschuss die Vereinsarbeit.
  8. Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenprüfer, die weder dem Vorstand noch dem Vereinsausschuss angehören dürfen. Die Kassenprüfer sollen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Belege des Vereins, sowie die Kassenführung der Kassen sachlich und rechnerisch prüfen, diese durch ihre Unterschrift bestätigen und der Mitgliederversammlung hierüber einen Bericht vorlegen. Bei vorhandenen Mängeln müssen die Kassenprüfer zuvor dem Vorstand berichten. Die Prüfungen sollen jeweils innerhalb angemessener, übersehbarer Zeiträume während und am Schluss des Geschäftsjahres stattfinden.
  9. Die Aufgaben des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und des Vereinsausschusses sind in der Satzung festgelegt.
  10. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Einberufung einer Sitzung des

- Vorstandes,

- Erweiterten Vorstandes,

- Vereinsausschusses.

Er entscheidet dies jeweils anhand der Sachlage. Es ist ein Protokoll anzufertigen, das an den Schriftführer weiterzuleiten ist. Der Inhalt dieser Protokolle wird an der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben.

  1. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes, im Falle der Verhinderung ihre Vertreter, sind verpflichtet, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Sie haben dabei ihre Rechenschaftsberichte über ihren Tätigkeitsbereich über den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung abzugeben.
  2. Bei der Mitgliederversammlung gilt folgende Regelung für das Stimm- und Wahlrecht:

- Aktives Stimm- und Wahlrecht haben alle Vereinsmitglieder, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

- Passives Wahlrecht – für den erweiterten Vorstand und die zwei Kassenprüfer – haben alle Vereinsmitglieder, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

- Passives Wahlrecht für das Amt eines Beisitzers haben alle Vereinsmitglieder, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

  1. Die Mannschaftsaufstellungen für die Verbandsrunde haben jährlich in einer Spielerversammlung, die vom Spielleiter einzuberufen ist, zu erfolgen. Von der Spielerversammlung wird aus den Vereinsmitgliedern heraus ein dreiköpfiges Schiedsgericht gewählt.
  2. Der Jugendausschuss führt die Jugendkasse. Diese Kasse ist, wie alle weiteren Kassen, der Hauptkasse unterstellt. Die gewählten Kassenprüfer prüfen die Kassen rechtzeitig zum Ablauf des Geschäftsjahres.
  3. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Geschäftsordnung.

Über eine Beitragserhöhung kann nur die Mitgliederversammlung entscheiden. Die festgesetzten neuen Beiträge treten mit Anfang des der beschlußfassenden Mitgliederversammlung folgenden Geschäftsjahres in Kraft.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt für:

- Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr € 40,-- ;

- Kinder, Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,--;

- in Ausbildung befindliche Personen, Studenten, Grundwehrdienst- und Ersatz- dienstleistende ab dem vollendeten 18., höchstens jedoch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr auf Antrag € 20,-- ;

- Familien € 60,-- .

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt.

In außerordentlichen, begründeten Härtefällen kann vom Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages die Erhebung von Sonderbeiträgen beschlossen werden.

Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.

Beginnt die Mitgliedschaft während des laufenden Geschäftsjahres, so ist pro Kalendermonat einschließlich des Eintrittsmonats jeweils ein Zwölftel des fälligen Jahresbeitrages zu entrichten.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen, Anschriftwechsel ist sofort mitzuteilen.

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) einbegriffen.

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Einzugsverfahren.
Beitragskonto des Vereins ist bei der Kreissparkasse Heidenheim, BLZ: 632 500 30, Kontonummer: 1139341.

Bei Streitfällen in vereinsinternen Turnieren entscheidet in erster Instanz der Turnierleiter. Gegen seine Entscheidung kann innerhalb von vierzehn Tagen beim Schiedsgericht Einspruch erhoben werden.

 

Ehrenordnung

Der Schachklub Sontheim/Brenz e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder durch besondere Ehrungen.

Nach Dauer der Vereinszugehörigkeit:

a) Der Vorstand kann ein Mitglied zum Ehrenmitglied ernennen, wenn der Betreffende den Verein durch außerordentliche Leistungen oder sonstige hilfsbereite Mittel unterstützt hat.

b) Ein Mitglied, welches 40 Jahre im Verein ist, erhält eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel.

c) Ein Mitglied, welches 25 Jahre im Verein ist, erhält eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel.

d) Ein Mitglied, welches 10 Jahre im Verein ist, erhält eine Urkunde.

Nach Dauer der Ausübung eines Ehrenamtes im erweiterten Vorstand:

a) Die Ehrennadel in Gold wird für eine weitere länger andauernde verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Silber verliehen.

b) Die Ehrennadel in Silber wird für eine weitere länger dauernde verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Bronze verliehen.

c) Die Ehrennadel in Bronze wird für eine in der Regel 10-jährige Tätigkeit im Vereinsehrenamt, die besondere Anerkennung verdient, verliehen.

Die Nadelwertung

Der Schachklub Sontheim/Brenz e.V. verleiht für erzielte:

  1. 500 Punkte eine besondere Anerkennung
  2. 300 Punkte die „Goldene Leistungsnadel“,
  3. 200 Punkte die „Silberne Leistungsnadel“,
  4. 100 Punkte die „Bronzene Leistungsnadel“.
  5. Jugendspieler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten jeweils für 25, 50 und 75 erzielte Punkte eine Urkunde.

Voraussetzung für die Anerkennung von erzielten Punkten für die Nadelwertung sind, dass das Turnierreglement mindestens zwei Stunden Bedenkzeit pro Spieler/in und Spiel vorgesehen hat und die Notation der Züge forderte. Des weiteren zählen nur Punkte, die in Schachklub Sontheim/Brenz e.V. – internen Turnieren oder für ihn erzielt wurden. Außerdem müssen bei vereinsinternen Turnieren wenigstens 50 Prozent der zu absolvierenden Spiele gespielt worden sein.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die persönlichen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.


Satzung des Schachklub Sontheim/Brenz e.V. vom 28. Februar 1986

§ 1

Der Verein führt den Namen Schachklub Sontheim/Brenz mit Sitz in Sontheim an der Brenz. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heidenheim eingetragen werden und führt den Zusatz e.V.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schachspiels. Der Satzungszweck wird vor allem durch Lehrgänge und Schulungsveranstaltungen, insbesondere für Jugendliche verwirklicht. Die Jugendorganisation des Vereins ist die Vereinsjugend. Sie arbeitet gemäß der Vereinsjugendordnung.

§ 3

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Der Verein ist Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB). Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände des WLSB, deren Sportarten im Verein betrieben werden.

§ 5

Das Geschäftsjahr erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. des gleichen Jahres.

§ 6

(1)  Mitglied des Vereines kann jede natürlich Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

(2)  Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme.

(3)  Die Mitgliedschaft endet:

mit dem Tod des Mitglieds, durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand, durch Ausschluss aus dem Verein. Ausgeschlossen werden kann durch Beschluss des Vorstandes ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen das Vereinsinteresse verstoßen hat.

Vor dem Ausschluss ist das Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.

Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen.

Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht auf Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschlussbeschluss.

§7

Die Mitglieder haben wiederkehrende, im Voraus zu entrichtende Beiträge zu zahlen, deren Höhe und Zahlungsweise durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt wird. Diese Beschlüsse sind Bestandteil der Geschäftsordnung. Entrichtete Vereinsbeiträge werden nicht rückvergütet.

§ 8

Die Organe des Vereins sind:

1.    der Vorstand,

2.    der erweiterte Vorstand,

3.    der Vereinsausschuss und

4.    die Mitgliederversammlung.

§ 9

Der Vorstand des Vereins besteht aus:

1. dem Vorsitzenden,

2. dem Stellvertretenden Vorsitzenden und

3. dem Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtszeit aus, ist von der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl durchzuführen. In der Zwischenzeit kann vom Vorstand ein Mitglied mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt werden.

§ 10

(1) Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus:

den Vorstandsmitgliedern,

dem Schriftführer,

dem Jugendleiter,

dem Spielleiter und

dem Sachverwalter.

(2) Der Vereinsausschuss des Vereins besteht aus: den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes, drei Beisitzern und zwei Jugendvertretern.

 

(3) Der erweiterte Vorstand und die drei Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Der Jugendleiter und die zwei Jugendvertreter werden von der Jugendvollversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Sie bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.

(4) Der erweiterte Vorstand und der Vereinsausschuss unterstützen und beraten den Vorstand bei der Regelung der Vereinsangelegenheiten.

§ 11

(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladefrist von 4 Wochen durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Sontheim an der Brenz unter Bezeichnung des Berufungsgegenstandes einzuberufen.

(2) Für die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des erweiterten Vorstandes und dessen Entlastung, Wahl des erweiterten Vorstandes und der drei Beisitzer, Bestätigung der Wahl des Jugendleiters und der zwei Jugendvertreter, Festsetzung der Höhe und Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrages, Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung, Beschlüsse über Genehmigung bzw. Änderung der Jugendordnung, Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.

(4) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder, wenn mindestens zehn v. H. der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 12

Die Satzung ist zu revidieren oder zu ergänzen, sofern eine Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss mit einer Mehrheit von 75 v. H. der erschienenen Mitglieder fasst.

§ 13

(1) Die Auflösung des Vereins findet statt, wenn in einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung 75 v. H. der erschienenen Mitglieder dafür gestimmt haben.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an die Gemeinde Sontheim an der Brenz zu treuhänderischer Verwaltung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

(3) Die Mitgliederversammlung kann auch mit einer Mehrheit von 75 v. H. der erschienenen Mitglieder beschließen, dass an Stelle der Auflösung, der Verein im Wege der Verschmelzung – nach vertraglicher Regelung – in einen anderen gemeinnützigen Verein übergehen soll.

§ 14

Jugendordnung

1. Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter bilden die Vereinsjugend im Schachklub Sontheim/Brenz e.V.

2. Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert, und zur Persönlichkeitsentfaltung beigetragen werden.

3. Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Jugendleiter einberufen, der auch den Vorsitz führt. Die Jugendvollversammlung wählt den Jugendausschuss. Dieser besteht aus:

-   dem Jugendleiter,

-   den zwei Jugendvertretern und

-   den zwei Jugendausschussbeisitzern.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Jugendvertreter dürfen bei ihrer Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, die Jugendausschussbeisitzer das vollendete 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

4. Der Jugendleiter ist stimmberechtigtes Mitglied im erweiterten Vorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

5. Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüssen für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird von einem erwachsenen Mitglied des Jugendausschusses geführt.

6. Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/ treten mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

7. Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.


Vereinsturnier 2014/15::Kreuztabelle

Nr. Teilnehmer TWZ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Punkte Buchh
1. Lang,Marc 2294 ** ½ ½ 1 1 1               +             1         6.0 28.0
2. Pürckhauer,Sören 2060 ½ **   0   1     1     1   ½     1                 5.0 28.0
3. Hartmann,Theo 2031 ½   **     0 1   1       1 0   1                   4.5 27.5
4. Romes,Max 1839 0 1   **   ½   -           1 1             1       4.5 27.5
5. Mayer,Roland 1848 0       **   ½     ½   1         ½ 1         1     4.5 25.0
6. Walliser,Holger 1883 0 0 1 ½   **     ½ 1           1                   4.0 31.0
7. Nieß,Günter 1685     0   ½   ** ½   ½         +     +     ½         4.0 25.5
8. Riefner,Edwin 2208       -     ½ ** ½     1     + ½ ½                 4.0 25.0
9. Ott,Günter 1780   0 0     ½   ½ **       +     +               1   4.0 24.0
10. Walliser,Markus 1382         ½ 0 ½     **   0 +                 1   +   4.0 22.0
11. Walliser,Pascal 1341                     **   ½ + 0 0 ½   1 1           4.0 21.5
12. Schauz,Martin 1781   0     0     0   1   **     ½       1   1         3.5 26.0
13. Mayer,Josef 1753     0           - - ½   **         1   1         + 3.5 22.5
14. Kaufmann,Thorsten 2034 - ½ 1 0             -     ** ½     1               3.0 30.0
15. Jaskula,Martin 1873       0     - -     1 ½   ½ **   1                 3.0 26.0
16. Romes,Patric 1405     0     0   ½ -   1         **     ½   1         3.0 26.0
17. Buck,Helmut 1580   0     ½     ½     ½       0   **         ½ 1     3.0 24.5
18. Petitto,Francesco 1417         0   -           0 0       **       1 1     3.0 19.0
19. Buck,Johannes 1195                     0 0       ½     ** 0 ½   1     3.0 17.5
20. Grandel,Hans-Peter 1625                     0   0           1 ** ½ ½ 1     3.0 17.0
21. Weiß,Stephan 1633 0           ½         0       0     ½ ½ **         2.5 22.5
22. Wagner,Franz 1260       0           0             ½ 0   ½   ** ½     2.5 19.0
23. Buck,Ernst 1280         0                       0 0 0 0   ½ **     1.5 19.0
24. Fink,Jürgen 1183                 0 -                           **   0.0 8.0
25. Buck,Matthias 1168                         -                       ** 0.0 3.5
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